Rechtsprechung
VG Bremen, 02.02.2021 - 6 K 821/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 02.02.2021 - 6 K 821/20
- OVG Bremen, 09.11.2022 - 2 LC 116/21
Wird zitiert von ...
- OVG Bremen, 09.11.2022 - 2 LC 116/21
Frist zur Umdeutung einer nicht zugelassene Berufung in einen Antrag auf …
Mit elektronischem Schriftsatz vom 12.03.2021, der am 15.03.2021 auf dem Server des Oberverwaltungsgerichts eingegangen ist, hat der Klägervertreter mitgeteilt, dass die Berufung vom 11.03.2021 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 02.02.2021 zum Aktenzeichen 6 K 821/20 als Antrag auf Zulassung der Berufung verstanden werden solle.Der Senat hat die Beteiligten zu seiner Absicht, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 02.02.2021 ( 6 K 821/20) gemäß § 125 Abs. 2 VwGO durch Beschluss als unzulässig zu verwerfen, mit Schreiben vom 22.09.2022 angehört.